Die häufigsten Irrtümer rund um den Reisepass

15.06.2010 | Beitrag von Redaktion   

Schengenraum hin oder her, einen Reisepass benötigt man auch in Zeiten der kaum mehr vorhandenen Grenzen in Europa. Es kann teuer und mühsam werden, wenn man ohne das richtige Dokument im Ausland unterwegs ist. Der ÖAMTC hat die häufigsten Irrtümer zusammen gefasst.

1. “Der Führerschein reicht als Reisedokument.” Falsch. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument, nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert.

2. “Innerhalb der Europäischen Union braucht man kein Reisedokument mehr.” Falsch. Reisende müssen sich innerhalb der EU sowohl in Staaten mit als auch ohne Schengenabkommen immer und überall mit Reisepass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.

3. “Mit gültigem Personalausweis darf man in jedes Land einreisen.” Bedingt richtig. Aktuell akzeptieren 36 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument. Für Reisen außerhalb Europas müssen die jeweiligen Bestimmungen berücksichtigt werden (Auflagen bezüglich Gültigkeit des Passes oder Visumpflicht).

4. “Man kann überall mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass einreisen.” Bedingt richtig. Nur die Länder Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn haben diesbezügliche Abkommen mit Österreich. Trotz dieser Ausnahmeregelungen ist vor allem bei Flugreisen Vorsicht angesagt. Denn aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.

5. “Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein.” Falsch. Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

6. “Mit einem Notpass kann ich unbekümmert reisen.” Falsch. Der cremefarbene Notpass wird aufgrund eines bestimmten Anlassfalls (Pass vergessen, verloren oder gestohlen) ausgestellt und ist nur für einen eingeschränkten Zeitraum gültig. In einigen Ländern muss man Zusätzliches beachten. Will man z.B. in die Türkei reisen, muss bei Verwendung eines Notpasses das für die Einreise benötigte Visum vor Reisebeginn an den Türkischen Generalkonsulaten in Wien, Salzburg oder Bregenz beantragt werden. Die Einreise in die USA ist mit einem Notpass im Rahmen des “Visa Waiver Program” nicht möglich.Am besten ist es, vorab bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Ziellandes rückfragen, ob eine Einreise mit dem österreichischen Notpass möglich ist.

7. “Großbritannien und Irland gehören zur EU, deshalb werden Reisedokumente beim Grenzübertritt nicht kontrolliert.” Falsch. Beide Länder gehören zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen.

8. “Wenn ich nur einen Sprung ins Nachbarland fahre, brauche ich keine Ausweise.” Falsch. Zwar gehören unsere Nachbarn Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, die Schweiz und Deutschland dem Schengenraum an, dennoch kann immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden. Der Führerschein reicht nicht als Ausweisdokument.

9. “Unser Haustier kommt mit in den Urlaub. Hier gibt es nichts Zusätzliches zu beachten.” Falsch. Auch Hund oder Katze brauchen einen “Pass”, nämlich den EU-Heimtierausweis. Diesen erhält man beim Tierarzt.

10. “Wenn die Kinder mit Oma und Opa auf Urlaub fahren, brauchen sie keine eigenen Reisedokumente.” Falsch. Miteingetragene Kinder dürfen ausschließlich mit der Person aus- und einreisen, in deren Reisepass sie eingetragen sind. Bei Auslandsreisen mit anderen Begleitpersonen ist ein eigener Kinderreisepass erforderlich. Übrigens: Neue Kinder-Miteintragungen sind nicht mehr möglich. Bereits bestehende Miteintragungen gelten nur noch bis 14. Juni 2012. Ab dann benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument. In einigen Staaten, wie z.B. Estland, Lettland oder die USA, wird für Kinder bereits jetzt ein eigenes Reisedokument verlangt.




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